ICH SPENDE
KEINE ORGANE.
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Die Organentnahme ist ein Eingriff in die körperliche Integrität des oder der Verstorbenen. Die Vorstellung, unmittelbar nach seinem Tod aufgeschnitten und womöglich „ausgeweidet“ zu werden, ist kein angenehmer Gedanke, auch wenn damit löbliche Zwecke verfolgt werden. Die Würde eines Menschen wird nur dann gewahrt, wenn auch nach irreversiblem Hirnfunktionsausfall mit dem Körper würdig umgegangen wird.
Die Organentnahme erfüllt den Tatbestand der „Störung der Totenruhe“ (§ 169 StGB). Die Organentnahme nach Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls durchkreuzt den natürlichen Ablauf des Sterbeprozesses.
Der irreversible Hirnfunktionsausfall gilt als notwendige Bedingung für die Legitimität einer postmortalen Organentnahme. Die damit vorausgesetzte Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod der Person stimmt aber gegebenenfalls nicht mit dem persönlichen Todesverständnis überein: Nicht alle Menschen akzeptieren, dass ein Körper, dessen Organe nach Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls künstlich funktionsfähig erhalten werden – der also noch Vitalfunktionen zeigt – als tot gelten kann.
Die Gleichsetzung von irreversiblem Hirnfunktionsausfall und Tod setzt Ärzt*innen, Pflegende und Angehörige unzumutbaren Irritationen aus. Für eine*n Beobachter*in ist ein hirntoter Mensch äußerlich nicht zu unterscheiden von einem oder einer beatmeten Schwerkranken. Es fällt schwer zu akzeptieren, dass ein Mensch, dessen Brustkorb sich hebt und senkt, der sich warm anfühlt und der dieselben Reflexe wie ein Lebender zeigt, tot sein soll.
Die Verfahren der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls sind nicht vollständig verlässlich. Die Regeln dafür unterscheiden sich von Land zu Land, und die Möglichkeit einer fehlerhaften Anwendung lässt sich nicht gänzlich ausschließen.
„Vielen von uns fällt die Entscheidung, ob wir unsere Organe spenden wollen, nicht leicht. Wir müssen einige Argumente gegeneinander abwägen. Aber wie wir für uns selbst auch immer antworten, es ist für unsere Familien und Freunde und auch für das Klinikpersonal sehr hilfreich, wenn wir unsere Entscheidung mitteilen, z.B. auf einem Organspendeausweis oder in persönlichen Gesprächen“, regt Markus Schrenk an.