eXtra – Folge 3: Organspende – Lebensrettung über Selbstbestimmung?

(vom 9. Juni 2020)​

Diesmal laden wir Sie ein, sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Organspende zu beschäftigen.
Ein kurzes Video bietet dazu den Einstieg in einen Aspekt der Thematik.
Welches Meinungsbild ergibt sich zu unserer pointierten Frage? Und welche Intuition haben Sie selbst? — Stimmen Sie ab!
Ihre eigenen Gedanken
zur Frage können Sie über die Kommentarspalte einbringen.
Zur Vertiefung finden Sie am Ende der Seite weiterführende Impulse von unseren Expert*innen.

Abstimmung

Sollte man die Organspende per Zustimmung oder per Widerspruch regeln?*


Statistik ansehen

Wird geladen ... Wird geladen ...

* Unsere Umfrage gibt nur ein Stimmungsbild wieder. Sie ist weder als tatsächliche Einwilligung/Widerspruch, noch als wissenschaftliche Studie zu verstehen.

Diskussion

11 Kommentare
älteste
neueste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all comments
denXte
2 Jahre zuvor

Gedanken zur persönlichen Dimension der Organspende können ab sofort gern im Rahmen von Folge 4 diskutiert werden:
Organspende – Soll ich oder soll ich nicht?

Christiane Fendler
2 Jahre zuvor

Das Video verbindet wirklich sehr unterschiedliche Sachlagen hinsichtlich dem Schutz menschlichen Lebens miteinander, die so nicht miteinander verbunden werden sollten:1) Temporäre Maßnahmen im Rahmen einer Pandemie um Menschenleben zu schützen und 2) die langfristige und rechtliche Regelung der Organspende. Ich bin mir ziemlich sicher, das Frau Merkel den Spruch: „Es ist unserere Aufgabe, Menschenleben zu retten“ so nicht zur Organspende sagen würde. Man könnte das aber im Video so verstehen, und das möchte ich hier beanstanden. Ich möchte auch beanstanden, das Menschen nicht versterben, weil sie kein Organ gespendet bekommen, sondern weil sie erkrankt sind. Auch ist ein Organ zu… Weiterlesen »

Niklas Wolff
Reply to  Christiane Fendler
2 Jahre zuvor

Sie sagen „Auch ist ein Organ zu empfangen ist kein Recht sondern ein großes Glück. Wie der Name schon sagt, eine Organspende ist eine Spende, eine Gabe, die nicht als Pflicht eingefordert werden kann.“ Ich finde es hier wichtig zu betonen, dass es sich bei der Organspende, wie der Name schon sagt, um eine Spende handelt. Nicht um eine Pflicht. Mit dem Konzept der Widerspruchslösung gehe ich als Individuum in erster Line keine unveränderliche Verpflichtung ein. Es wird vielmehr eine Hilfeleistung angeboten. Nicht nur schädigt diese Lösung mich und meine Interessen nicht, die Widerspruchslösung kann sogar dabei helfen Menschenleben zu… Weiterlesen »

Lina Buchmiller
2 Jahre zuvor

Wieso das eine oder das andere? Ich wäre dafür, dass man zu einer Entscheidung aufgefordert wird. Also weder von sich aus zustimmen noch von sich aus widersprechen muss, sondern ganz konkret vor die Wahl gestellt wird. Sicherheitshalber kann man dann ja auch Nein sagen, wenn man es nicht weiß oder sich nicht damit befassen will. Oder eben einfach mal Ja. Ändern sollte man das natürlich auch können. Hier habe ich trotzdem für die Widerspruchslösung gestimmt. Das ist in meinen Augen die rationalere Variante. Ich bin ein wenig überrascht über das Ergebnis bisher, ich hätte mehr Stimmen für die Widerspruchslösung erwartet,… Weiterlesen »

Rebecca Fischer
2 Jahre zuvor

Ganz allgemein gesprochen würde ich mich für die Organspende ausprechen, auch im Zusammenhang mit dem Konzept des Widerspruchs. So hatte ich zB einen Fall im entfernten Bekanntenkreis, bei dem der Unfalltod eines Jungen in Spanien, fünf Menschen das Leben gerettet hat. Auch ich besitze einen Organspendeausweis (in dem Beispielfall mussten das meines Wissens nach die Eltern entscheiden). Spanien wird ja tatsächlich sowieso gerne als Beispiel für diese Politik gewählt, nur weiß ich nicht, ob das voll und ganz berechtigt ist..

Michel
2 Jahre zuvor

Das DenXte-Heft zu Organspende hat mich auf jeden Fall überzeugt, einen Organspende-Ausweis auszudrucken und mit mir zu führen.   Die Argumentation ist bestechend einfach: Da Organspende für die Spender*innen keine Kosten verursacht, den Empfänger*innen aber potentiell etwas bringt, liegt hier ein besonders günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis vor. Es ist daher angezeigt, das zu tun.   Auch wenn das in diesem konkreten Falle ganz offensichtlich funktioniert hat, findet hier eine Kosten-Nutzen-Abwägung statt, die mich nicht überzeugt.   Zum einen, weil die Operationalisierung der Größen nicht ganz trivial ist: Für Organspende braucht eine Gesellschaft z.B. Intensivmedizin, die extrem teuer und ungleich verteilt ist —… Weiterlesen »

michel
2 Jahre zuvor

Noch eine Ergänzung zu meinem vorherigen Kommentar. Hat ein alter weißer Mann, auch Philosoph, schon 1857 als Kritik an der Vorstellung Einzelner und ihrer individuell gedachen Interessen geschrieben:
„Die Pointe liegt vielmehr darin, daß das Privatinteresse selbst schon ein gesellschaftlich bestimmtes Interesse ist und nur innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Bedingungen und mit den von ihr gegebnen Mitteln erreicht werden kann, also an die Reproduktion dieser Bedingungen und Mittel gebunden ist. Es ist das Interesse der Privaten; aber dessen Inhalt, wie Form und Mittel der Verwirklichung, durch von allen unabhängige gesellschaftliche Bedingungen gegeben.“

denXte
2 Jahre zuvor

An dieser Stelle stand ein Kommentar, der auf Wunsch des Verfassers gelöscht wurde.

Sybille Enns
Reply to  denXte
2 Jahre zuvor

Lieber Herr Durst, ich finde Ihre Gedanken spannend aber auch „der Frage würdig“ 😉 Sie kritisieren eine Definition von „Hirntod“ aus den 60ern (über deren Zustandekommen ich nicht viel weiß und deshalb Ihre Darstellung auch nicht kompetent einordnen kann). Allerdings ist dieses „Konstrukt“ ja garnicht das, worüber wir in unserer Situation 2020 in Deutschland debattieren. Die Grundlage dafür, wie in Deutschland der klinische Tod definiert ist („endgültiger, nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“), findet sich in folgender Richtlinie der Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf Da steht auch drin, wie die Diagnostik auszusehen hat. Wenn ich das richtig… Weiterlesen »

Reply to  Sybille Enns
2 Jahre zuvor

An dieser Stelle könnte ein Kommentar stehen, mit dem auf den Beitrag von Frau Enns geantwortet wurde. Allerdings genügt die dort getroffene Wortwahl leider nicht unserer Vorstellung eines respektvollen Umgangs miteinander. Da der besagte Kommentar jedoch auch Aspekte enthält, die philosophisch relevant sind und unsere Diskussion inhaltlich bereichern können, haben wir uns entschieden, diese Punkte hier in sachlicher Weise darzustellen: Zur Hirntod-Definition (dazu wird es übrigens bald ein eigenes Gedankenexperiment geben): – Eine Gleichsetzung von Tod eines Menschen mit den Kriterien der Hirntod-Definition kann philosophisch problematisch sein, z.B. in Anbetracht von Situationen in denen Menschen mit erloschener Hirnfunktion weiterhin andere… Weiterlesen »

Last edited 2 Jahre zuvor by denXte
Ardi
2 Jahre zuvor

Ein Teil seines nach dem Tod zu spenden ist das größte Geschenk an Nächstenliebe das man machen kann. Der Tod bekommt einen anderen Sinn und ein Teil von mir lebt weiter. Und ich rette wahrscheinlich mehrere Menschenleben.

Zustimmung oder Widerspruch?

Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Für die Erläuterungen der Zustimmungs- und der Widerspruchslösung sowie der philosophischen Argumente für beide Lösungen konnte denXte Professor Dieter Birnbacher als Experten gewinnen.

Markus Schrenk und Christoph Sapp haben auf dieser Grundlage zusammen mit Dr. Victoria Meinschäfer, der Redaktionsleiterin des Universitätsmagazins der HHU, ein Sonderheft zum Thema Organspende konzipiert, das wir Ihnen hier nach und nach vorstellen werden.

Klicken Sie auf den Button „Ins Heft schauen“, um zu Professor Birnbachers Zusammenfassungen der Argumente für die jeweilige Lösung zu gelangen!

Die Zustimmungslösung

Patient*innen, die auf einer Intensivstation den Hirntod, d. h. den irreversiblen Ausfall ihrer Hirnfunktionen erleiden, können ein oder mehrere Organe entnommen werden, wenn sie sich entweder ausdrücklich zu einer Organspende bereit erklärt haben oder wenn einer ihrer Angehörigen (in einer festgelegten Abfolge) über eine infrage kommende Organ­entnahme informiert wird und ihr zustimmt. Dabei müssen befragte Angehörige bei der Entscheidung beachten, was der Organspender mutmaßlich gewollt hat.

Die Widerspruchslösung

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass alle Bürger*innen zur postmortalen Organspende herangezogen werden können, die nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen haben. In ihrer verbreitetsten Variante verlangt sie für einen Widerspruch, dass der Widerspruch schriftlich vorliegt: Verstorbene müssen, um nicht als potenzielle Organspender*­innen in Frage zu kommen, schriftlich der Organspende widersprochen haben. Dies kann durch einen negativen Organspendeausweis oder in einem Online­Register geschehen.

11
0
Was denken Sie? Diskutieren Sie mit!x