(vom 9. Juni 2020)
Diesmal laden wir Sie ein, sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Organspende zu beschäftigen.
Ein kurzes Video bietet dazu den Einstieg in einen Aspekt der Thematik.
Welches Meinungsbild ergibt sich zu unserer pointierten Frage? Und welche Intuition haben Sie selbst? — Stimmen Sie ab!
Ihre eigenen Gedanken zur Frage können Sie über die Kommentarspalte einbringen.
Zur Vertiefung finden Sie am Ende der Seite weiterführende Impulse von unseren Expert*innen.
* Unsere Umfrage gibt nur ein Stimmungsbild wieder. Sie ist weder als tatsächliche Einwilligung/Widerspruch, noch als wissenschaftliche Studie zu verstehen.
Für die Erläuterungen der Zustimmungs- und der Widerspruchslösung sowie der philosophischen Argumente für beide Lösungen konnte denXte Professor Dieter Birnbacher als Experten gewinnen.
Markus Schrenk und Christoph Sapp haben auf dieser Grundlage zusammen mit Dr. Victoria Meinschäfer, der Redaktionsleiterin des Universitätsmagazins der HHU, ein Sonderheft zum Thema Organspende konzipiert, das wir Ihnen hier nach und nach vorstellen werden.
Klicken Sie auf den Button „Ins Heft schauen“, um zu Professor Birnbachers Zusammenfassungen der Argumente für die jeweilige Lösung zu gelangen!
Patient*innen, die auf einer Intensivstation den Hirntod, d. h. den irreversiblen Ausfall ihrer Hirnfunktionen erleiden, können ein oder mehrere Organe entnommen werden, wenn sie sich entweder ausdrücklich zu einer Organspende bereit erklärt haben oder wenn einer ihrer Angehörigen (in einer festgelegten Abfolge) über eine infrage kommende Organentnahme informiert wird und ihr zustimmt. Dabei müssen befragte Angehörige bei der Entscheidung beachten, was der Organspender mutmaßlich gewollt hat.
Die Widerspruchslösung sieht vor, dass alle Bürger*innen zur postmortalen Organspende herangezogen werden können, die nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen haben. In ihrer verbreitetsten Variante verlangt sie für einen Widerspruch, dass der Widerspruch schriftlich vorliegt: Verstorbene müssen, um nicht als potenzielle Organspender*innen in Frage zu kommen, schriftlich der Organspende widersprochen haben. Dies kann durch einen negativen Organspendeausweis oder in einem OnlineRegister geschehen.